Baugutachter Schorndorf
Andreas Statz
Bausachverständiger und Baugutachter
73614 Schorndorf
Tel: 07181 492 12 40
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Qualifikation
- Diplom-Ingenieur Architekt
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Hochschulzertifikat (HTWG Konstanz, IFBAU Stuttgart)
- Eingetragen in die Sachverständigenfachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg
- "Radonfachperson" (Radonsicheres bauen) Bauakademie Sachsen
- Sachkundigen für Schimmelsanierung (TÜV)
Sven Hoffmann M. Eng.
Bausachverständiger und Baugutachter
Hubertusstraße 2973614 Schorndorf
Tel: 07181 492 12 40
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Qualifikation
- Dipl.-Ing. (FH)
- Master of Engineering
- Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken, Mieten & Pachten
- Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten DIN EN ISO/IEC 17024
- Sachkundigen für Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührter Bauteile (TÜV)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schorndorf stehen Ihnen:
- Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz
- Dipl. Ing. (FH) Herr Sven Hoffmann M. Eng.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz, Dipl. Ing. (FH) Herr Sven Hoffmann M. Eng., können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schorndorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schorndorf kommen bzw. sich nicht in Schorndorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schorndorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Schorndorf liegt im Bundesland Baden-Württemberg und ist etwa 26 km östlich von Stuttgart. Sie gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart und zum Landkreis Rems-Murr-Kreis. Seit 1967 ist Schorndorf mit fast 40.000 Einwohnern eine Große Kreisstadt. Davor hatte die Stadt weniger als 30.000 Einwohner. Insgesamt ist die Stadt in 8 Stadtteile unterteilt: Kernstadt, Buhlbronn, Haubersbronn, Miedelsbach, Oberberken mit Unterberken, Schlichten, Schornbach mit Mannshaupten und Weiler. In diesen Stadtteilen hat man viele Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeitangebote. Diese sind öfter auch zu Fuß zu erreichen, welche Schorndorf zu einem begehrtem Wohnort machen.
In Schorndorf hat man die Natur direkt vor der Haustür. Die Stadt im schönen Remstal liegt zwischen dem Schurwald und dem Welzheimer Wald, welche einem Besucher einen Besuch Wert machen. Programme im Bereich Politik, Musik, Theater bis zu Tanz und einem Programmkino werden angeboten. Außerdem befinden sich in der Stadt einige Museen, Bauwerke, Grünflächen, Denkmäler und eine Stadtbücherei. Auch einige Veranstaltungen können Besucher anlocken wie z.B. der Weinachtsmarkt Ende November bis kurz vor Heiligabend oder der große städtische Flohmarkt der jährlich am Samstag vor dem SchoWo-Wochenende in der Innenstadt stattfindet. Demnach ist zu sagen, das Schorndorf eine Stadt ist, die ihren Einwohnern und Besuchern vieles zu bieten hat.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Marktplatz
73614 Schorndorf
Grundbuchamt:
Amtsgericht Schorndorf
Burgschloss
73614 Schorndorf